Neue Entgeltordnung
Was ändert sich für Sie?
Derzeit werden die ermäßigten Preise nicht korrekt dargestellt. Wir arbeiten an der Behebung des Problems!
Zum 1. Januar 2025 tritt bei der VHS Detmold-Lemgo eine neue Entgeltordnung in Kraft, die erweiterte Vergünstigungen für verschiedene Personengruppen vorsieht. Unser Ziel ist es, mehr Menschen den Zugang zu unseren Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wer kann eine Ermäßigung erhalten?
Eine Ermäßigung von 50 % auf die Kursgebühr gilt künftig für:
- Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld
- Personen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe nach SGB XII
- Wohngeldempfänger*innen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Inhaber*innen von Detmold-Pass, Lemgo Card oder vergleichbarer Berechtigungskarten aus Partnergemeinden
- Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Schüler*innen, Auszubildende, Studierende bis 27 Jahre
- Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ bis 27 Jahre
- Schwerbehinderte Menschen (ab einem Grad der Behinderung von 50 %)
Hinweise zur Ermäßigung
Die Ermäßigung betrifft ausschließlich die Kursgebühren. Materialkosten – etwa bei Mal- oder Kochkursen – sowie Lehrbücher und Skripte sind davon ausgenommen.
Einige Kurse können aufgrund ihrer speziellen Rahmenbedingungen nicht ermäßigt werden, darunter fallen z.B. Bildungsurlaube, EDV-Kurse in Kleingruppen, Online-Angebote der beruflichen Bildung oder Exkursionen. Alle nicht ermäßigungsfähigen Kurse sind in unserem Programm mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Um eine Ermäßigung zu erhalten, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis und ein Ausweisdokument in unseren Geschäftsstellen vor. Der Nachweis muss spätestens bis Kursbeginn vorliegen. Mit diesen Anpassungen und unserer großen Zahl an kostenfreien Angeboten möchten wir vielen Menschen den Zugang zu lebensbegleitendem Lernen ermöglichen.
Kurse der Jungen VHS sind für Schüler*innen nicht ermäßigbar, da die Kurse speziell für diese Zielgruppe geplant und kalkuliert wurden. Ist die Veranstaltung NICHT mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet ist eine Ermäßigung für andere Ermäßigungsgruppen möglich, z.B. die Empfänger*innen von Bürgergeld oder Sozialhilfe nach SGB XII.