Bildungsberatung bei der VHS Detmold-Lemgo
Die VHS Detmold-Lemgo AöR bietet Beratungen zu den Förderprogrammen Perspektiven im Erwerbsleben (vorher: Beratung zur beruflichen Entwicklung) und Bildungsscheck an.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Nähere Informationen zu Zielen, Inhalten, Voraussetzungen und Beratungszeiten erhalten Sie von
Dorothee Pieper • Tel. 05231/977-8023 • E-Mail pieper@vhs-detmold-lemgo.de
Ines Kortemeier • Tel. 05231 977-8035 • E-Mail kortemeier@vhs-detmold-lemgo.de
oder unter 05231/977-8010.

Perspektiven im Erwerbsleben
(vorher: Beratung zur beruflichen Entwicklung)
Die Beratung im Rahmen des vom Land geförderten Beratungsprogramms „Perspektiven im Erwerbsleben“ richtet sich an konkreten Bedarfen der Ratsuchenden aus und soll eine individuelle Unterstützung bei der Gestaltung der beruflichen Entwicklung leisten. Ihre individuelle berufliche Situation, ihre beruflichen Interessen, Ziele und Kompetenzen stehen dabei im Mittelpunkt des Beratungsprozesses, der bis zu 9 Stunden umfassen kann.
Die Beratung ist ergebnisoffen, ressourcen- und lösungsorientiert und der Prozess richtet sich an den individuellen Fragestellungen und Zielen der Ratsuchenden aus.
Beraten werden Personen, die in NRW leben und/oder arbeiten. Möglich sind bis zu 9 Stunden kostenlose Beratung.

Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen
Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land Nordrhein Westfalen beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (bis maximal 500 Euro).
Gefördert werden berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der geförderten Person nicht höher als 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 bei zusammenveranlagten Partnern beträgt. Der Wohnsitz muss in NRW liegen.
Zum Termin müssen folgende Nachweise mitgebracht werden:
- den Einkommenssteuerbescheid oder
- eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eine Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht
Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.
Ausführlichere Informationen dazu finden Sie unter den folgenden Links:

Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte)
Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht. Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen:
- Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.
- Das Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
- Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem die Bildungsschecks ausgegeben wurden). Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in ausgegeben werden.
Als offizielle Bildungsscheck-Beratungsstelle informieren wir Sie über die Voraussetzungen und können die Bildungsschecks ausgeben.
Dorothee Pieper • Tel. 05231 977-8023
Ines Kortemeier • Tel. 05231 977-8035
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union
