Bildungsberatung
Fragen kostet nichts
Wir bieten Ihnen Beratungen zum Bildungsscheck an.
Nähere Informationen zu Zielen, Inhalten, Voraussetzungen und Beratungszeiten erhalten Sie von
Ines Kortemeier • Tel. 05231 977-8035 • E-Mail kortemeier(at)vhs-detmold-lemgo.de
Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen
Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (bis maximal 500 Euro).
Voraussetzungen für den Bildungsscheck:
- Gefördert werden berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen der geförderten Person darf nicht höher als 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei zusammen veranlagten Partnern betragen.
- Der Wohnsitz muss in NRW liegen.
Daher müssen folgende Nachweise zum Termin mitgebracht werden:
- Einkommenssteuerbescheid oder
- Erklärung über das zu versteuernde Jahreseinkommen von einer Steuerberater*in, einer Fachanwält*in für Steuerrecht oder des Lohnsteuerhilfevereins oder
- Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
- Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.