Bildungsberatung

Fragen kostet nichts

Wir bieten Ihnen Beratungen zum Bildungsscheck an.  

Nähere Informationen zu Zielen, Inhalten, Voraussetzungen und Beratungszeiten erhalten Sie von

Ines Kortemeier • Tel. 05231 977-8035 • E-Mail kortemeier(at)vhs-detmold-lemgo.de

Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (bis maximal 500 Euro).

Voraussetzungen für den Bildungsscheck:

  • Gefördert werden berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen. 
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen der geförderten Person darf nicht höher als 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei zusammen veranlagten Partnern betragen. 
  • Der Wohnsitz muss in NRW liegen.

Daher müssen folgende Nachweise zum Termin mitgebracht werden:

  • Einkommenssteuerbescheid oder
  • Erklärung über das zu versteuernde Jahreseinkommen von einer Steuerberater*in, einer Fachanwält*in für Steuerrecht oder des Lohnsteuerhilfevereins oder
  • Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
  • Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.