Bildungsberatung

Fragen kostet nichts

Wir bieten Ihnen Beratungen zu den Förderprogrammen Perspektiven im Erwerbsleben und Bildungsscheck an.  

Nähere Informationen zu Zielen, Inhalten, Voraussetzungen und Beratungszeiten erhalten Sie von

Dorothee Pieper • Tel. 05231 977-8023 • E-Mail pieper(at)vhs-detmold-lemgo.de
Ines Kortemeier • Tel. 05231 977-8035 • E-Mail kortemeier(at)vhs-detmold-lemgo.de

Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)

Die Beratung im Rahmen des vom Land geförderten Beratungsprogramms Perspektiven im Erwerbsleben (vorher: Beratung zur beruflichen Entwicklung) richtet sich aus an den konkreten Bedarfen der Ratsuchenden und soll eine individuelle Unterstützung bei der Gestaltung der beruflichen Entwicklung leisten. Ihre individuelle berufliche Situation, ihre beruflichen Interessen, Ziele und Kompetenzen stehen dabei im Mittelpunkt des Beratungsprozesses, der bis zu 9 Stunden umfassen kann. 

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Beratung ist ergebnisoffen, ressourcen- und lösungsorientiert. 
  • Der Prozess richtet sich an den individuellen Fragestellungen und Zielen der Ratsuchenden aus.
  • Beraten werden Personen, die in NRW leben und/oder arbeiten. 
  • Möglich sind bis zu 9 Stunden kostenlose Beratung.

Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land Nordrhein Westfalen beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (bis maximal 500 Euro).

Voraussetzungen für den Bildungsscheck:

  • Gefördert werden berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen. 
  • Das versteuernde Jahreseinkommen der geförderten Person darf nicht höher als 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 bei zusammenveranlagten Partnern betragen. 
  • Der Wohnsitz muss in NRW liegen.

Daher müssen folgende Nachweise zum Termin mitgebracht werden:

  • Einkommenssteuerbescheid oder
  • Erklärung über das zu versteuernde Jahreseinkommen von einer Steuerberater*in, einer Fachanwält*in für Steuerrecht oder des Lohnsteuerhilfevereins oder
  • Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
  • Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.

Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte)

Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht. Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen Unternehmen.

Fördervoraussetzungen für den Bildungsscheck:

  • Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.
  • Das Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
  • Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem die Bildungsschecks ausgegeben wurden). Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeitendem ausgegeben werden.

Als offizielle Bildungsscheck-Beratungsstelle informieren wir Sie über die Voraussetzungen und können die Bildungsschecks ausgeben.