Bildungsurlaub

Anerkannt nach AWbG

Als anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) von NRW bietet die VHS Detmold-Lemgo eine Vielzahl an Bildungsurlauben an. Diese sind mit dem Symbol „BU“ gekennzeichnet. 

Das Recht auf Bildungsurlaub ermöglicht es Ihnen, sich politisch, beruflich oder persönlich weiterzubilden. 

Hier erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub erfüllt sein müssen und wie Sie diesen beantragen können.

BILDUNGSURLAUB ERKLÄRT • VON ANSPRUCH BIS ANTRAG

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten auf eine Weiterbildung während der Arbeitszeiten. Bis zu fünf Tage im Jahr können Beschäftigte sich im Bildungsurlaub weiterbilden – auch zu Themen, die nicht in Verbindung mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Sie bekommen hierfür – zusätzlich zum Erholungsurlaub – eine Freistellung bei Fortzahlung des Gehalts.

Habe ich Anspruch auf Bildungsuraub?

Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) haben in Nordrhein-Westfalen alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten 

  • Arbeiter*innen
  • Angestellten und
  • Auszubildenden.

Beamte und Beamtinnen haben keinen Anspruch.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Die Arbeitsstelle bzw. der Tätigkeitsschwerpunkt muss in Nordrhein-Westfalen liegen. 
  • Das Beschäftigungsverhältnis muss mindesten sechs Monate bestehen.

Folgende Einschränkungen gibt es:

  • Kein gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Beschäftigte in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigte.
  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte gibt es Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten pro Jahr.
  • Bei einem Jobwechsel kann ein angesparter Anspruch auf Bildungsurlaub nicht auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Wieviel Bildungsurlaub steht mir zu?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr und entsteht erstmals mit sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. 

Wird bei Teilzeitbeschäftigten an weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, vermindert sich der Anspruch entsprechend. Der Bildungsurlaub kann für zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden.

Auszubildende haben Anspruch auf insgesamt fünf Tage während der gesamten Ausbildung, wenn es sich um eine Veranstaltung der politischen Bildung handelt.

Was gilt als Bildungsurlaub?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.

In NRW dürfen Sie an Bildungsurlauben zur politischen oder beruflichen Fortbildung teilnehmen. Von zertifizierten Anbietern – wie auch der VHS Detmold-Lemgo – können die Themen eines Bildungsurlaubs auch Sprachkurse, Yogakurse oder Stressbewältigungsseminare umfassen. Nur bei Auszubildenden muss der Bildungsurlaub der politischen Bildung dienen.

Mögliche Themenbereiche für einen Bildungsurlaub:

  • Kaufmännisches, Recht und Finanzen
  • EDV-Kurse
  • Führungskräfteschulungen
  • Rhetorik, Kommunikation, Social Media
  • Gesundheit und Stressbewältigung
  • Sprachkurse
  • Ökologie und Umwelt
  • Politik und Gesellschaft

Nicht anerkannt als Bildungsurlaub sind Veranstaltungen, die

  • der Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung  
    entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen (Segelschein, Töpferkurs, Kosmetikkurse, etc.)
  • auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten gerichtet sind,
  • auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten,
  • Studienreisen sind oder
  • mehr als fünfhundert Kilometer entfernt von der Grenze des Landes NRW stattfinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen) 

Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, muss die Weiterbildung einen Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) pro Tag haben – an mindestens drei Tagen aufeinanderfolgenden Tagen. Auch digitale Bildungsurlaube sind möglich – wenn sie dem vorgegebenen zeitlichen Umfang entsprechen.

Wer übernimmt die Kosten für den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Reisekosten und ggf. Unterkunft trägt der Beschäftigte allerdings selbst. Die Ausgaben können jedoch – zumindest teilweise – in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem haben Sie ggf. Anspruch auf einen Bildungsscheck – wenn die Fördervoraussetzungen hierfür erfüllt sind. Mehr dazu hier.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, wählen Sie die für Sie passende Fortbildung aus. 

Besorgen Sie sich schnellstmöglich die erforderlichen Unterlagen vom Seminaranbieter – sie benötigen diese für die Antragstellung beim Arbeitgeber.

Nun geht es darum, den Antrag einzureichen. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber Ihr Antrag auf Bildungsurlaub schriftlich vorliegen. In vielen Unternehmen gibt es dazu ein offizielles Antragsformular, welches Sie ausfüllen und somit direkt einreichen können. Wenn dies allerdings nicht gegeben ist, reicht auch ein formloses Schreiben. In jedem Fall müssen Sie mit dem Antrag auch die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen zum Bildungsurlaub einreichen, dazu gehören z.B. Nachweis über die Anerkennung der Bildungseinrichtung als Arbeitnehmerweiterbildung, Angaben zur Zielgruppe, den Lernzielen und -inhalten sowie der zeitliche Ablauf. 

Innerhalb einer geregelten Frist (spätestens drei Wochen nach Erhalt des Antrags) bekommen Sie nun die Antwort Ihres Arbeitgebers. Im besten Fall – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Fristen eingehalten wurden – wird Ihr Antrag bewilligt. 

In Ausnahmefällen ist aber auch eine Ablehnung möglich, die vom Arbeitgeber begründet werden muss. Hierzu zählen z.B. zwingende betriebliche oder dienstliche Belange sowie Urlaubsanträge anderer Beschäftigter. Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung, hat er dies dem Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach seiner Mitteilung schriftlich zu erklären. 

Kann ich auch an einem Bildungsurlaub teilnehmen, wenn ich dafür keine Freistellung vom Arbeitgeber beantragen möchte?

Selbstverständlich kann sich jeder und jede für ein Bildungsurlaubsseminar anmelden.

Unsere Kennzeichnung als Bildungsurlaub bedeutet lediglich, dass das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist und Sie dafür den bezahlten Sonderurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz beim Arbeitgeber beantragen können.

Was muss ich beachten, wenn ich für einen Bildungsurlaub bzw. ein mehrtägiges Seminar eine Unterkunft buche?

Unsere Veranstaltungsorte liegen zentral und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie können aus verschiedener Unterbringungsmöglichkeiten wählen – eine Empfehlung können wir allerdings nicht aussprechen. 

Bei der Buchung empfehlen wir Ihnen, auf kund*innenfreundliche Stornierungsbedingungen zu achten, sollte es dazu kommen, dass wir die von Ihnen gebuchte Veranstaltung wegen zu geringer Anmeldezahlen absagen müssen. 

Diese Empfehlung gilt auch für Ihre Anreise mit dem ÖPNV.

Haben Sie weitere Fragen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns aus. Als Ansprechpartnerinnen helfen Ihnen gerne:

Dorothee Pieper
Telefon: 05231 977-8023
E-Mail: pieper(at)vhs-detmold-lemgo.de

Ines Kortemeier
Telefon: 05231 977-8035
E-Mail: kortemeier(at)vhs-detmold-lemgo.de

 

Unsere Bildungsurlaube