AGB • Teilnahmebedingungen
§ 1 Allgemeines
- Die Angebote der VHS stehen allen Personen offen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Veranstaltungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, sind besonders gekennzeichnet.
- Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen Veranstaltungen der VHS, auch für solche Veranstaltungen, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung (z.B. über Web-Konferenzen) durchgeführt werden.
- Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
§ 2 Anmeldung/Buchung von Veranstaltungen
- Die Ankündigung von Veranstaltungen im VHS-Programm ist unverbindlich.
- Für alle entgeltpflichtigen Kurs- und Veranstaltungsangebote der VHS ist eine Anmeldung/Buchung erforderlich. Anmeldungen können persönlich in einer der VHS-Geschäftsstellen, telefonisch, schriftlich oder online über die VHS-Website erfolgen. Ist der/die Teilnehmende minderjährig, muss die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
- Eine Anmeldung/Buchung gilt dann als verbindlich, wenn sie von der VHS schriftlich bestätigt wurde (Vertragsabschluss).
- Die VHS darf die Anmeldung von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen des/der anmeldenden Person abhängig machen, insbesondere von einem Mindestalter.
§ 3 Durchführung und Änderung von Veranstaltungen
- Die VHS behält sich vor, aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt einer Veranstaltung zu ändern. In diesem Fall steht den Teilnehmenden das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund zu. Bereits entrichtete Entgelte werden nach dem Verhältnis der bereits geleisteten Teileinheiten zurückerstattet.
- Es besteht kein Anspruch, von einer bestimmten Lehrkraft unterrichtet zu werden, selbst wenn diese im Programm angekündigt wurde.
- Auf Antrag stellt die VHS bis zu 12 Monate nach Abschluss einer Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme aus. Für qualifizierte Bescheinigungen mit Angabe der Kursinhalte wird eine Aufwandpauschale von 10,00 €, für nachträglich auszustellende Zeugnisse in Höhe von 25,00 € erhoben.
- In den Unterrichtsgebäuden ist die jeweilige Hausordnung des Betreibers der Einrichtung zu beachten. Werden Verstöße nach vorausgegangener Abmahnung wiederholt, kann dies zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
- Im Falle von EDV-Veranstaltungen sind das Kopieren und die Weitergabe von für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellter Software verboten. Die Verwendung eigener Software der Teilnehmenden auf Geräten der VHS ist nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet.
§ 4 Entgeltzahlung und Ermäßigungen
- Die VHS erhebt in der Regel für die Teilnahme an Veranstaltungen Entgelte. Die Veranstaltungsentgelte ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (gedrucktes Programm, Website, Flyer, etc.).
- Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmende zur Zahlung des Entgelts.
- Die Zahlung der Entgelte erfolgt in der Regel im Einzugsverfahren auf Basis eines SEPA-Lastschriftmandats. In den VHS-Geschäftsstellen sind auch Barzahlungen möglich. Bei Einzelveranstaltungen kann das Entgelt auch an der Tages- oder Abendkasse in bar erhoben werden.
- Bei der Anmeldung über die VHS-Website bestätigen die Teilnehmenden bei der Buchung, dass sie mit dem Einzugsverfahren einverstanden sind. Der fällige Betrag ist auf dem Konto bereitzustellen.
- Die Gebühren für nicht einlösbare Lastschriften – falsche Bankverbindung, nicht gedecktes Konto etc. – sind von dem/der Teilnehmenden zu tragen, soweit diese ein Verschulden trifft.
- Die VHS gewährt auf entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Der Ermäßigungsgrund ist bei jeder Veranstaltungsbuchung nachzuweisen.
§ 5 Kündigung/Rücktritt durch die VHS
- Die VHS behält sich vor, Veranstaltungen, Kurse oder einzelne Kurstermine aus wichtigen Gründen (insbesondere Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Kursleitung, Ereignisse höherer Gewalt wie in der Corona-Pandemie) abzusagen. Können ausgefallene Veranstaltungen bzw. einzelne Kurstermine nicht nachgeholt werden, werden bereits entrichtete Entgelte nach dem Verhältnis der bereits geleisteten Teileinheiten zurückerstattet.
- Darüber hinaus gehende Ansprüche von Teilnehmenden wegen der Nichtdurchführung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
- Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB einen Vertrag mit einer/einem Teilnehmenden kündigen, insbesondere wenn Teilnehmende
• sich ehrverletzend gegenüber Kursleitungen, anderen Teilnehmenden und Beschäftigten der VHS verhalten,
• andere Personen diskriminieren, zum Beispiel wegen ihres Alters, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit,
• VHS-Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art missbrauchen,
• die Hausordnung nicht beachten.
Statt einer Kündigung kann die VHS Teilnehmende auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
§ 6 Kündigung/Rücktritt durch Teilnehmende
- Bis zu 10 Kalendertage vor Beginn einer Veranstaltung besteht die Möglichkeit, kostenlos vom Vertrag/von der Buchung zurückzutreten, Ausnahme siehe § 6, Abs. 2 und 3. Bei Rücktritten und Anmeldungen nach diesem Zeitraum besteht die Pflicht zur Zahlung des angegebenen Entgelts.
- Abweichend von §6, Abs. 1 besteht im Programmbereich Sprachen bei der Buchung eines Kurses mit mehr als 8 Terminen noch die Möglichkeit, sich kostenfrei bis zum zweiten Unterrichtstag abzumelden.
- Besondere Rücktrittsbedingungen bestehen bei Bildungsurlauben, Studienfahrten, Prüfungen und beruflichen Weiterbildungen, über die die VHS jeweils in ihren Veröffentlichungen gesondert informiert.
- Abmeldungen/Rücktritte sind grundsätzlich an eine der VHS-Geschäftsstellen zu richten. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
- Unberührt von den vorgenannten Regelungen bleiben das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und das gesetzliche Recht auf Widerruf bei Fernabsatzgeschäften.
§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der VHS im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften verarbeitet. Die Datenschutzerklärung zu Art und Umfang der verarbeiteten Daten erhalten Sie gesondert
§ 8 Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden
- Schadenersatzansprüche von Teilnehmenden gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Ausschluss gemäß Abs.1 gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte eines/einer Teilnehmer*in verletzt, die diesem/r nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer*in regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Die VHS behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
- Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.
Diese AGB sind gültig für Buchungen von Veranstaltungen ab 24. Juni 2024.