Bildungsberatung

Fragen kostet nichts
Drzeit unterstützt das Land NRW berufliche Weiterbildung durch den Bildungsscheck 2.0. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
Ines Kortemeier • Tel. 05231 977-8035 • E-Mail kortemeier(at)vhs-detmold-lemgo.de
Bildungsscheck 2.0 – bis zu 50 % Zuschuss sichern
Das Land NRW unterstützt gezielt berufliche Weiterbildungen. Seit dem 01.02.2026 gelten folgende Neuerungen:
- Wie wird gefördert? 50 % der Kursgebühren, max. 500 € pro Jahr
- Wer wird gefördert? Personen in NRW mit Einkommen ≤ 50.000 € (bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung)
- Was wird gefördert? Berufsbezogene Weiterbildungen, die einen klaren Bezug zur aktuellen oder angestrebten Tätigkeit haben – etwa zur Aktualisierung oder Erweiterung von Qualifikationen oder zum Erwerb eines Berufs- oder Fortbildungsabschlusses. Nicht förderfähig sind u. a. Führerscheine, individuelle Coachings, Kongresse und Messen sowie Freizeit- oder reine Gesundheitsangebote.
So geht’s:
- Weiterbildung spätestens 1 Tag vor Kursstart über das ESF-Portal anmelden.
- Nach Kursende Antrag mit Teilnahmebestätigung, Rechnung und Steuerbescheid einreichen.
Sie haben Fragen zum Bildungsscheck?
Der Beratungsservice der G.I.B. hilft gerne weiter:
Tel.: 02041 767-555,
E-Mail bildungsscheck(at)gib.nrw.de
PS: Bildungsschecks, die bis zum 30.06.2024 ausgestellt worden sind, sind noch bis 2029 gültig.


