Bildungsberatung

Fragen kostet nichts

Die Förderung beruflicher Weiterbildung durch den Bildungsscheck NRW läuft aus. Das Land NRW erarbeitet derzeit Möglichkeiten der künftigen Förderung.

Deshalb können wir Ihnen derzeit kein Fördermöglichkeiten anbieten.

Ines Kortemeier • Tel. 05231 977-8035 • E-Mail kortemeier(at)vhs-detmold-lemgo.de

 

 

Bildungsscheck 2.0 – bis zu 50 % Zuschuss sichern 


Das Land NRW unterstützt gezielt berufliche Weiterbildungen. Seit dem 01.02.2026 gelten folgende Neuerungen:

  • Wie wird gefördert? 50 % der Kursgebühren, max. 500 € pro Jahr
  • Wer wird gefördert? Personen in NRW mit Einkommen ≤ 50.000 € (bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Was wird gefördert? Berufsbezogene Weiterbildungen, die einen klaren Bezug zur aktuellen oder angestrebten Tätigkeit haben – etwa zur Aktualisierung oder Erweiterung von Qualifikationen oder zum Erwerb eines Berufs- oder Fortbildungsabschlusses. Nicht förderfähig sind u. a. Führerscheine, individuelle Coachings, Kongresse und Messen sowie Freizeit- oder reine Gesundheitsangebote

So geht’s:

  • Weiterbildung spätestens 1 Tag vor Kursstart über das ESF-Portal anmelden.
  • Nach Kursende Antrag mit Teilnahmebestätigung, Rechnung und Steuerbescheid einreichen.

Sie haben Fragen zum Bildungsscheck?
Der Beratungsservice der G.I.B. hilft gerne weiter:
Tel.: 02041 767-555, 
E-Mail bildungsscheck(at)gib.nrw.de 

PS: Bildungsschecks, die bis zum 30.06.2024 ausgestellt worden sind, sind noch bis 2029 gültig.