Hausordnung der Volkshochschule Detmold-Lemgo

In den Unterrichtsgebäuden der Volkshochschule Detmold-Lemgo kommen viele Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und unterschiedlicher Nationen zusammen, um gemeinsam zu lernen. Die VHS Detmold-Lemgo legt Wert auf ein freundliches, respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander und fordert dies auch von ihren Besucher*innen.

1. Rücksichtsvolles Miteinander

Im Interesse und zur Sicherheit aller gelten deshalb folgende Regeln:

Die Anwendung oder Androhung jeglicher Form von Gewalt, sexueller oder rassistischer Diskriminierung wird nicht geduldet.

Die Mitnahme von Tieren in die VHS ist nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt nur für Blindenführ- und Begleithunde.

Das Mitnehmen von Fortbewegungsmitteln wie E-Scootern, Fahrrädern, Inline-Skates etc. in die VHS ist untersagt.

Es besteht in allen VHS-Gebäuden Rauchverbot (auch von E-Zigaretten). Das schließt auch das Rauchen am offenen Fenster sowie im Eingangsbereich der VHS mit ein.

Der Konsum von Alkohol und Drogen ist in den VHS-Gebäuden nicht gestattet. Ebenso wenig der Konsum, Handel und die Weitergabe von THC-haltigen Cannabisprodukten.

Der Umgang mit offenem Licht/Feuer (z.B. Kerzen, Teelichtern) ist in allen VHS-Gebäuden strengstens untersagt.

Generell ist in den VHS-Gebäuden Lärm zu vermeiden. Mobiltelefone sind auf lautlos zu stellen und Telefonate so zu führen, dass andere nicht gestört werden.

Das Anbieten von Waren und Leistungen und jegliche kommerzielle Werbung sind in der VHS untersagt.

Da die VHS ein weltoffener sowie ein weltanschaulich und religiös neutraler Ort ist, ist die Ausübung religiöser Handlungen in allen Gebäuden der VHS nicht gestattet.

Gegenstände, die in den Räumen der VHS gefunden werden, sind in den Anmeldebüros abzugeben.

 

2. Sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit Räumen und Mobiliar

Die von der VHS zur Verfügung gestellten Räume sowie das gesamte Mobiliar sind pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Toilettenanlagen.

Einrichtungsgegenstände und Lernmaterialien verbleiben in ihren jeweiligen Unterrichtsräumen. Die Sitzordnung darf nur dann geändert werden, wenn nach Unterrichtsende die ursprüngliche Ordnung wieder hergestellt wird.

Nach Beendigung des Unterrichts sind alle evtl. geöffneten Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und die Heizungen in den kalten Monaten auf eine mittlere Stufe (entsprechend der Hinweise in den Seminarräumen) herunterzudrehen.

Von der VHS zur Verfügung gestellte Mediengeräte (z.B. CD-/DVD-Spieler, PC, Beamer, Notebook, Smartboard) sind pfleglich zu behandeln und nach Unterricht geordnet herunterzufahren und auszuschalten. In unmittelbarer Nähe von EDV-Geräten ist der Verzehr von Getränken und Speisen untersagt.

Müll ist zu trennen und in den dafür jeweils vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.

Teeküchen im Haus sind den Mitarbeitenden vorbehalten und dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der VHS genutzt werden.

 

3. Beachtung von Urheber- und Personenschutzrechten

Foto- und Filmverbot: Im Gebäude der Volkshochschule gilt ein generelles Foto- und Filmverbot. Ebenso sind jegliche Tonaufnahmen untersagt.

Keine Kopien von Lehrmaterial: Ausgehändigtes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden.

Keine Kopien von Software: Das Kopieren von Softwareprodukten sowohl von Rechnern als auch auf Rechner der VHS ist untersagt.

 

4. Haftung

Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Besucher*innen.

Besucher*innen haften für alle Schäden, die sie selbst verursacht haben.

 

5. Hausrecht

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die dieses Gebäude betreten.

Besucher*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Unterricht stören, Mitarbeiter*innen, Kursleitende oder andere Kursteilnehmende belästigen.

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, haben das VHS-Gebäude zu verlassen.

Der Zutritt kann auch Besucher*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Hausordnung verstoßen.

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu Hausverbot oder Abmeldung aus laufenden Kursen führen – die Entscheidung fällt die VHS-Leitung. Bei selbstverschuldetem Kursausschluss ist eine Rückerstattung von Teilnahmeentgelten ausgeschlossen.

 

Stand März 2025