Entgeltordnung
für die Volkshochschule Detmold-Lemgo (VHS), Anstalt des öffentlichen Rechts
§ 1 Entgeltpflicht
- Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Detmold-Lemgo werden - soweit Angebote nicht entgeltfrei sind - privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
- Zur Zahlung der Entgelte ist der/die Teilnehmende verpflichtet, der/die sich zu einer Veranstaltung angemeldet hat. Wird ein*e Teilnehmer*in von einer dritten Person angemeldet, so ist letztere*r zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Zahlungspflicht entsteht auch dann, wenn ein*e Teilnehmer*in ohne Anmeldung an einer entgeltpflichtigen Veranstaltung oder an Teilen einer Veranstaltung teilnimmt.
- Die Entgelte werden mit der Anmeldung bzw. durch die Teilnahme fällig.
§ 2 Entgeltkalkulation
- Die Entgelte für VHS-Veranstaltungen (im Sprachgebrauch: die „Kursgebühren“) umfassen die veranstaltungsbezogenen Kosten (Honorare, Fahrtkosten, evtl. Raummiete und Raumnebenkosten) plus eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 % der veranstaltungsbezogenen Kosten.
- Die VHS-Leitung kann für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsgruppen (z.B. Studienreisen, Exkursionen, Bildungsurlaube, längerfristige Weiterbildungen, Bildung auf Bestellung, Firmenschulungen) abweichende Entgeltkalkulationen festlegen.
- Hinzu können Kosten für Werk- und Unterrichtsmaterialien kommen, die nicht in die Kursgebühren einberechnet werden. Diese Kosten werden beim Veranstaltungsangebot gesondert ausgewiesen.
- Veranstaltungen der politischen Bildung, Veranstaltungen mit besonderer Zielgruppenorientierung sowie durch Drittmittel finanzierte Veranstaltungen können ermäßigt oder entgeltfrei angeboten werden.
- Sofern ein Angebot der VHS der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegt, wird die Steuer durch die VHS zusätzlich auf das reguläre Kursentgelt erhoben. In diesen Fällen wird im Angebot auf die zusätzlich anfallende Umsatzsteuer hingewiesen. In der Rechnung erfolgt ein separater Ausweis der Umsatzsteuer.
§ 3 Ermäßigungen
- Ermäßigungen in Höhe von 50% auf die Kursgebühr erhalten folgende Personengruppen:
• Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld
• Personen, die Leistungen nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“) beziehen
• Empfänger*innen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
• Inhaber*innen des Detmold-Passes oder der Lemgo Card und ähnliche Berichtigungskarten in den Partnergemeinden
• Personen, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
• Schüler*innen, Auszubildende, Studierende bis zum Alter von 27 Jahren
• Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst (Bufdi), Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) bis zum Alter von 27 Jahren
• Schwerbehinderte Personen (ab einem Grad der Behinderung von 50%) - Entgeltbestandteile für Werk- und Unterrichtsmaterialien sind nicht ermäßigungsfähig.
- Die VHS-Leitung kann für bestimmte Veranstaltungsangebote die vorstehenden Ermäßigungsregelungen ändern und Angebote von den Ermäßigungsregelungen ausnehmen.
- Eine Ermäßigung kann nur bei der Anmeldung bzw. bei Veranstaltungsbeginn gewährt werden. Dabei sind die Ermäßigungsgründe durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.
- Die ermäßigten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
§ 4 Gerichtsstand
Für den Fall, dass Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden, gilt Detmold als Gerichtsstand.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
